Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG

I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen
II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen
 1.Gemeinsame und Schlussbestimmungen
 § 38Anwendbarkeit des Gesetzes auf land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen
 § 39Bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen
 § 40Schutz von Ausländern
 § 41Vergeltungsrecht
 § 42Übergangsbestimmungen
 § 43Vollziehung
 § 44Inkrafttreten
 § 45Bezugnahme auf Unionsrecht
  1. Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, ABl. Nr. L 149 vom 11.06.2005 S. 22.
2. Richtlinie 2006/114/EG vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung), ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 21.
3. Richtlinie 2016/943/EU über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl. Nr. L 157 vom 15.06.2016 S. 1.
4. Richtlinie 2019/2161/EU zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, ABl. Nr. L 328 vom 18.12.2019 S. 7.
 § 46Sprachliche Gleichbehandlung
 § 46Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Anhang
Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten

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